AGB
Stand 07/2005

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A. Allgemeines
1. Die Greenpeace Media GmbH (im Folgenden kurz: “Greenpeace³) betreibt zum Vertrieb von Bildern eine Online-Bilddatenbank, die von gewerblichen Nutzern zur Bildrecherche und zum Download genutzt werden kann. Die Nutzung der Bilddatenbank erfordert eine vorherige Registrierung der Nutzer. Ein Anspruch auf eine Registrierung gegenüber Greenpeace besteht nicht.

2. Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, es sei denn, es wird schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Greenpeace. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

4. Mündliche oder fernmündliche Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

5. In der Greenpeace-Bilddatenbank wird grundsätzlich zwischen reprofähigen Bilddateien und Bilddateien in niedriger, bildschirmoptimierter Auflösung, die der Präsentation dienen, unterschieden. Alle Dateien sind urheberrechtlich geschützt. Durch das Starten der Dateiübertragung einer als reprofähig gekennzeichneten Bilddatei durch den Besteller, erwirbt Greenpeace einen Anspruch gegenüber dem Besteller auf Zahlung eines Honorars gemäß Abschnitt B. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn es beim Übertragungsvorgang zum Abbruch der Datenübertragung kommt, ohne Rücksicht auf den Grund des Abbruchs. Der Besteller hat jedoch das Recht, den Vorgang der Datenübertragung der gleichen Datei solange kostenfrei zu wiederholen, bis der Datentransfer fehlerfrei abgeschlossen ist. Der Besteller hat Greenpeace binnen einer Frist von 14 Tagen nach der elektronischen Übermittlung von reprofähigen Bilddateien die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt Greenpeace durch Rechnungsstellung gegenüber dem Besteller das Einverständnis zur angegebenen Verwendung der gelieferten Bilddatei. Das Einverständnis gilt als erteilt bei Eingang der Rechnung von Greenpeace beim Besteller. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis seitens Greenpeace als nicht erteilt. Greenpeace übernimmt in diesem Fall keinerlei Haftung. Der Besteller hat Greenpeace in diesem Fall von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Bilddateien, die zu Präsentationszwecken in der Datenbank von Greenpeace gespeichert sind, dürfen ausschließlich für eigene Layoutzwecke auf den Rechner des Bestellers übertragen werden.

6. Sämtliches gelieferte bzw. elektronisch übermittelte Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Greenpeace bzw. der Urheber. Die als reproduktionsfähig gekennzeichneten Bilddateien werden ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der, zwischen Besteller und Greenpeace vereinbarten Nutzungsart und der sich daraus ergebenden Nutzungsdauer zur Verfügung gestellt. Elektronisches Bildmaterial ist nach Erstellung der Druckunterlagen und/oder Durchführung der Nutzung und/oder Verwendung unaufgefordert von sämtlichen Datenträgern zu löschen, bzw. daraus entstandenes weiteres Material zu vernichten. Die zum Zwecke der Präsentation in der Bilddatenbank gespeicherten, als nicht reprofähig bezeichneten Bilddateien, sind ohne weiteres schriftliches Einverständnis von Greenpeace ausschließlich zu Layoutzwecken nutzbar und nach Benutzung ebenfalls unaufgefordert zu löschen bzw. zu vernichten. Dies gilt auch für Dateien, die aus von Greenpeace gelieferten Dateien durch Fotocomposing etc. neu entstanden sind, sowie anderes aus diesen Dateien entstandenes Bildmaterial.

7. Eine, auch teilweise, Übertragung von Nutzungsrechten durch den Besteller auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Greenpeace.
8. Durch die Bezahlung von Schadensersatz, sonstiger Kosten oder Gebühren, welche nach diesen Bedingungen entstehen und berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte an dem abgerufenen oder sonstwie zur Verfügung gestellten Bildmaterial.

9. Die Bilddatenbank ist Eigentum von Greenpeace. Sie ist urheberrechtlich geschützt. Jede ohne ausdrückliche Zustimmung von Greenpeace vorgenommene Archivierung ihrer Daten, egal ob für private oder gewerbliche Zwecke, ist untersagt und berechtigt Greenpeace zur Geltendmachung eines Löschungsanspruchs in Bezug auf alle archivierten Dateien, eines Anspruchs auf Vernichtung aller aus diesen Dateien entstandenen weiteren Materialien sowie eines Schadensersatzanspruches, unabhängig von etwaigen weiteren Schadensersatzforderungen Dritter.

B. Honorare
1. Das Honorar für den Download oder die sonstige Lieferung von als reprofähig gekennzeichneten Bildmaterials richtet sich ausschließlich nach der Nutzung. Erfolgt keine Nutzung des Bildmaterials, so entfällt ein Honoraranspruch.

2. Jede Nutzung der als reprofähig gekennzeichneten Bilddateien oder sonst gelieferten Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes bzw. einer Bilddatei als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, Layoutzwecke und Kundenpräsentationen, sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischer Bildbearbeitung oder ähnlicher Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind die für Präsentationszwecke gespeicherten und als solche gekennzeichneten Dateien, die dem Besteller für die Erstellung von internen Layouts kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

3. Honorarsätze werden vor der Verwendung vereinbart und richten sich nach dem vom Besteller umfassend zu machenden Angaben zum Verwendungszweck, zur Auflagenhöhe und zur Aufmachung. Im Zweifel gelten die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).

4. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Die vereinbarten Honorarsätze gelten nur für die einmalige Nutzung zu dem vom Besteller angegebenen Zweck (in einem einzigen Verlagsobjekt ­ oder ähnlichem), den genannten Umfang und nur für die erste Auflage in der vereinbarten Sprache. Jede weitere Nutzung (z.B. Prospekt, Verlagswerbung, Klappentext, Rezension, Nachdruck, Lizenzausgabe wie z.B. in Buchgemeinschaften, Leseringen usw.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Greenpeace.

6. Bei unberechtigter Verwendung, z.B. falschen Angaben über die Nutzungsart und/oder unberechtigter Weitergabe der in der Greenpeace-Bilddatenbank gespeicherten Bilddateien bzw. Bilder wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) als pauschalierter Schadensersatz fällig.

7. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden und führen zu einem Aufschlag von mindestens 100% des jeweiligen Grundhonorars.

8. Honorarzahlungen erfolgen durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe des Verwendungszwecks sowie der Bild-ID (Name der Bilddatei) und dem Namen des Bildautors.

C. Nutzungsrechte
1. Alle Bilddateien sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur ein Nutzungsrecht am bildnerischen Urheberrecht eingeräumt. Das gilt insbesondere für Bilddateien, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Besteller oder Verwender der Bilddateien.

2. Eine Nutzung des von Greenpeace stammenden Bildmaterials ist ausschließlich für redaktionelle Zwecke erlaubt. Eine Freigabe zu Zwecken der Werbung, der Verkaufsförderung, des Merchandising oder anderer kommerzieller Verwendung bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Greenpeace. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Greenpeace erlaubt.

3. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist Greenpeace berechtigt, das Fünffache des für die Verwendungsart üblichen Honorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) oder eines gesondert vereinbarten Honorars als pauschalierten Schadensersatz zu berechnen. Eine Veröffentlichung von hierbei eventuell entstandenen neuen Bildwerken ist nicht gestattet. Auch diese sind zu vernichten, bzw. von allen Datenträgern zu löschen. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild oder Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Besteller und/oder Verwender schadensersatzpflichtig. Der Besteller hat Greenpeace sowie den Urheber von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

4. Reproduktionen und elektronische Speicherung von über Greenpeace bezogenen Bildmaterials für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Greenpeace. Wird hiergegen verstoßen, so ist Greenpeace berechtigt, Schadensersatz sowie die Löschung bzw. Herausgabe des betroffenen Bildmaterials zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche seitens des Urhebers bleiben davon unberührt.

5. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Er trägt die Verantwortung für die Betextung des Bildes bzw. für Veränderungen des mitgelieferten Textes. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild oder Text haftet der Besteller gegenüber Greenpeace. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Urhebers oder von Dritten bleiben davon unberührt.

6. Sofern abgebildete Personen ihre Einwilligung zur Verwertung der Bildnisse einschließlich der Verwertung für werbliche Zwecke erteilt haben, werden die Fotografien von Greenpeace entsprechend gekennzeichnet. Fotografien, auf denen diese Kennzeichnung fehlt, dürfen vom Besteller nur mit der Auflage genutzt oder weitergegeben werden, dass der Besteller/Verwerter in eigener Verantwortung zu prüfen hat, ob durch die vorgesehene Veröffentlichung und Verbreitung das Recht am eigenen Bild beeinträchtigt wird. Eine Haftung von Greenpeace für Nutzungen, die trotz der vom Besteller/Verwerter vorzunehmenden rechtlichen Überprüfung zu einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild führen, wird ausgeschlossen. Auch bei vorliegender Einwilligung des Abgebildeten ist eine Verwertung ausgeschlossen, durch die ein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person verletzt wird.

D. Urheberrecht
1. Greenpeace verlangt unter Hinweis auf § 13 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ausdrücklich Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Urheberschaft des jeweiligen Bildes bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Hiervon abweichende Sondervereinbarungen sind nach vorheriger Absprache mit Greenpeace möglich und durch eine zu vereinbarende erhöhte Honorarzahlung abzugelten. Außerdem ist Greenpeace bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt der Urhebervermerk, so hat Greenpeace Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar. Weitergehende Ansprüche des Urhebers bleiben hiervon unberührt. Der Besteller hat Greenpeace von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Unterlassung von Urhebervermerke resultieren.

2. Dies gilt auch für Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung zwischen Greenpeace und dem Besteller getroffen wurde.

3. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, unterliegt jegliche Nutzung den gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.

4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind Greenpeace gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

5. Eine Verwendung oder Nutzung des Namens oder der geschützten Marke “Greenpeace³, z.B. für die Betitelung oder die Bewerbung von Werken oder Produktionen, welche unter Verwendung von Greenpeace-Bildern hergestellt werden, ist grundsätzlich nicht zulässig. Über eine beabsichtigte Verwendung oder Nutzung des Namens oder der geschützten Marke “Greenpeace³ ist in jedem Fall eine gesonderte Lizenzvereinbarung zu schließen. Die Verwendung des Namens “Greenpeace³ im Urhebervermerk ist hiervon nicht betroffen.


E. Ergänzende Regelungen für die Lieferung von analogem Bildmaterial
1. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers. Reklamationen bzgl. des Inhaltes von Bildsendungen werden nur berücksichtigt, sofern sie innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt geltend gemacht werden. Danach gilt das Bildmaterial als vertragsgemäß und in ordnungsgemäßem Zustand geliefert.

2. Für die manuelle Zusammenstellung von Bildmaterial werden Bearbeitungskosten berechnet. Diese sind abhängig von Art und Umfang des entstandenen Arbeitsaufwandes, betragen aber mindestens EUR 20,00.

3. Das Bildmaterial ist innerhalb von vier Wochen im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Der Besteller trägt die Kosten und die Risiken des Rücktransports. Die Rückgabefrist für Vorlagen, die zur Nutzung durch den Besteller vorgesehen sind, kann nach Absprache verlängert werden. Bei Überschreitung von Rückgabefristen wird für Farbvorlagen oder Farbdias eine zusätzliche Mietgebühr von EUR 2,00 pro Stück und Tag fällig.

4. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Vorlagen ist Schadensersatz in angemessener Höhe zu leisten. Dieser richtet sich grundsätzlich nach dem Grad der Beschädigung und einer dadurch beschränkten Verwendbarkeit des Bildes. Kann ein Bild wegen Beschädigung nicht mehr genutzt werden oder ist das Bild im Risikobereich des Kunden verlorengegangen, so hat dieser mindestens einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 pro Farbdia zu zahlen, ohne dass Greenpeace insoweit die Höhe des Schadens nachzuweisen hat. Beiden Vertragsparteien bleibt es vorbehalten, einen höheren oder geringeren Schaden nachzuweisen. Greenpeace behält sich alle weitergehenden Ansprüche (auch Schadensersatzansprüche) vor.

5. Reorganisationsgebühren werden berechnet, wenn Vorlagen nicht in oder mit den Original-Dia-Rahmen bzw. Passepartouts inkl. der Originalbeschriftungen zurückgesandt werden. Gleiches gilt bei vom Besteller eigenmächtig ohne ausdrückliche Genehmigung von Greenpeace vorgenommenen Beschriftungen von Original-Dia-Rahmen.

F. Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand
1. Rechnungen sind stets innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang beim Besteller ohne Abzüge zahlbar.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Hamburg.

3. Es gilt, auch bei Lieferungen ins Ausland, deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.